26. Mai 2020 : 10:30 - 10:55
Harald Müller
Veranstaltungsraum: Raum 1
Früher enthielt das Umsatzsteuergesetz (§ 2 Abs. 3 UStG a.F.) eine Regelung über den „Betrieb gewerblicher Art“. Der Begriff wurde aus dem Gesetz entfernt. Die Auswirkungen für die Steuerpflicht von Bibliotheken sind oft noch unbekannt.