Digitalisierung vs. Urheberrecht in Bibliotheken: Die neuen gesetzlichen Erlaubnisse für 'nicht verfügbare' Werke
6. Dezember 2023 : 12:40 - 13:00
Armin Talke (Deutsche Digitale Bibliothek, Deutschland)
Veranstaltungsraum: RAUM B
Seit Mitte 2021 dürfen Kulturerbe-Einrichtungen unter Bedingungen auch unter Urheberrecht stehende Werke ins Netz stellen. Wie sehen die Regeln aus und wie gehen die Einrichtungen mit ihnen um?
Die neuen Regeln im Verwertungsgesellschaften-Gesetz (VGG) und UrhG über 'Nicht verfügbare Werke' erlauben Kulturerbe-Einrichtungen nun, unter bestimmten Bedingungen auch urheberrechtlich geschützte Werke ins Netz zu stellen. Darunter fallen auch Materialien besonderer Art, wie z.B. Unveröffentlichtes aus Nachlässen. Klärungsbedürftig sind insbesondere die Fragen der 'Nichtverfügbarkeit' der Materialien und der 'Repräsentativität' von Verwertungsgesellschaften, die für das Erfordernis der Lizenzierung (bei der VG) ausschlaggebend ist.